Antrag „Agrarinvestitionskredit“ an den Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl am 28.10.2010



Allianzantrag: Bürgerliche Kundler Liste (BKL) – Wirtschaft Kundl - Aktiv2000


Agrarinvestitionskredit

Gefördert werden sollen vor allem tiergerechte Umbauten am Hof sowie die Verbesserung der Innenmechanisierung. Dabei ist es wichtig, dass „ein Landwirt, der am Hof investiert, auch in Zukunft Landwirt bleiben will“. Damit könne man weiterhin die Erhaltung der Kulturlandschaft und eine flächendeckende Landwirtschaft in Kundl bestmöglich garantieren und neben den großen Industriebetrieben den ländlichen Charakter in Kundl mit den Naherholungsgebieten erhalten. Bei den Investitionen die der Landwirt macht, kommt dies vor allem der heimischen Wirtschaft und somit uns allen zugute. Die Regionalität wird zunehmend ein wirtschaftlicher Faktor in unserer Gesellschaft.
Zu den förderbaren Maßnahmen zählen beispielsweise

MelktechnikMilchkammereinrichtungFütterungs- und EinstreutechnikFuttermischwagenHeukräne und BelüftungsanlagenDüngersammelanlagen (Miststätte, Güllegrube)Flachsilo………….

Direktvermarktung:

Darunter fallen Be- und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten sowie Einzel- und Gemeinschaftsprojekte im Bereich der Direktvermarktung (Hofladen, Bauernladen,…). Bei besonders innovativen Projekten soll sich der Gemeinderat nach einem Bericht des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses intensiv damit befassen und dementsprechend eine angemessene Sonderförderung zusichern.
Nicht gefördert wird:

Der Ankauf von Traktoren und verschiedenen Geräten für die Außenmechanisierung werden nicht gefördert.
Darlehenshöhe:

1.) Die Darlehenshöhe beträgt wie bei der Jungunternehmerförderung und Kleinunternehmerförderung € 7.000,00 (= Mindestinvestition)
2.) Beendet der Darlehenswerber während der Laufzeit die Aktivität die zur Gewährung des Darlehens geführt hat, so ist der aushaftende Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
3.) Das Darlehen ist bei der Marktgemeinde Kundl schriftlich zu beantragen.
4.) Das Darlehen wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat zugezählt.
5.) Die widmungsgemäße Verwendung des Darlehens ist binnen 4 Monaten nach Zuzählung an Hand von saldierten Rechnungen nachzuweisen.
6.) Das Darlehen ist in längstens 5 Jahren in monatlich gleich bleibenden Tilgungsraten, beginnend im nächstfolgenden Monat nach Zuzählung zurückzuzahlen oder der gesamte Betrag nach Ablauf der 5 Jahre.
7.) Der Agrarinvestitionskredit kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert:

Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb eigenständig bewirtschaften und als aktuelle Bewirtschafter gemeldet sind.
Abwicklung:

Diese Richtlinien gelten ab 01.01.2011.
Das jeweilige Ansuchen wird vom Gemeindevorstand – nach Empfehlung des Landwirtschaft- und Umweltausschuss vorberaten und vom Gemeinderat entschieden.

Datum: 28.10.2010

Dem Antrag der Allianz wurde einstimmig zugestimmt-

zum Original Antrag >>> [154 KB]